| Impressum Park Hotel am Schloss Im Nettetal D - 56729 Ettringen Fon: +49 (2651) 4940-0 Fax: +49 (2651) 4940-10 Sitz und Verwaltung: Hotel Alte Forsthaus Ltd. Park Hotel am Schloss Im Nettetal D - 56729 Ettringen Fon: +49 (2651) 4940-0 Fax: +49 (2651) 4940-10 e-mail: info@parkhotel-am-schloss.de Geschäftsführer: Patrizia Schilling - Spurk Steuer Nr.: 25/248/3146 Allgemeine Geschäftsbedingungen Zimmerreservierung: 1. Durch die schriftliche und gegengezeichnete Bestätigung des Hotels und des Bestellers / Gast kommen ein Beherbergungsvertrag zustande. Vertragspartner sind der Besteller / Gast sowie das Hotel. 2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Besteller und der Hotelgast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht. 3. Wird die Zimmerreservierung aufgrund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist das Hotel berechtigt, Ausfall- bzw. Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an. 4. Die Ausfall- bzw. Stornokosten berechnen sich aus dem vereinbarten Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen, welche das Hotel durch die Nicht-inanspruchnahme hat. (siehe hierzu Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) 5. Bei Zimmerreservierungen, die bis 18 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, sofern keine andere Anreisezeit vereinbart wurde, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall- bzw. Stornorechnung nicht aus, sofern eine Weitervermietung nicht zustande kam.
6.
Stornofristen
Bei Gruppenreservierungen hat der Besteller /Veranstalter spätestens 6
Wochen vor Anreisedatum eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des zu
erwartenden Umsatzes zu leisten. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten
des Bestellers/Gastes. Nicht fristgerechter Eingang der Vorauszahlungen
führt zur Aufhebung des Beherbergungsvertrages. Das Hotel behält sich
jedoch das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vermarkten, ohne dass
hieraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers/Gastes gegenüber dem
Hotel entsteht. Bei nicht zustande gekommener Weitervermietung ist das
Hotel berechtigt, Ausfall- bzw. Stornokosten gem. Anhang der AGB in
Rechnung zu stellen. Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der jeweils
erfolgten Weitervermietung. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6
Wochen vor Anreisedatum möglich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Entscheidend hierfür ist der Eingang der Stornierung beim Hotel. 1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen und gegengezeichneten Bestätigung des Hotels und des Besteller/Veranstalter für das Hotel sowie den Besteller/Veranstalter bindend. Sind der Besteller und der Veranstalter nicht identisch, so kann das Hotel vom Besteller eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. 2. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Untervermietung oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich grundsätzlich das Recht der Raumverteilung vor. 3. Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der ursprünglichen vereinbarten Zahl werden bis zu maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten, bedürfen Überschreitungen der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Abweichungen der Teilnehmerzahl die Räumlichkeiten anders zu disponieren. 4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gem. Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen. 5. Der Veranstalter hat gegenüber dem Hotel für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuer-polizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden. 6. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung oder ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. 7. Der Veranstalter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen oder „Außer-Haus-Veranstaltungen“ nicht mitbringen oder zur Verfügung stellen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird ein Wirtschaftsausgleich in Rechnung gestellt. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und /oder werden hierdurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Mieter und einer Vergütung) entsprechend. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.
Sofern der Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt wurde, gilt der
Mindestmenüpreis Bankett x Personenzahl. Die Höhe der Miete ergibt sich
aus der Bestätigung des Hotels gem. Ziffer I der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Die %-Zahlen beziehen sich jeweils auf
die vereinbarten Preise gem. Ziffer I. Sofern eine Weitervermietung
zustande kam, reduzieren sich die Kosten gem. Ziffer 3 dieser
Bedingungen. Der Kunde / Vertragspartner schuldet sie im Anhang zu den
AGB genannten Kosten. |
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